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Dipl.-Ing. (FH) Uwe Goldmann, Innenarchitekt, freischaffend

Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung:
Gemäß §4 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG) ist der Dipl.-Ing. (FH) Uwe Goldmann mit Eintragung in die Architektenliste des Landes Niedersachsen berechtigt, die Berufsbezeichnung >INNENARCHITEKT< in der Beschäftigungsart >FREISCHAFFEND< zu führen. Insbesondere werden hierbei die Berufspflichten gemäß § 24 NArchtG gewahrt. Der gesamte Text des NArchtG kann jederzeit über die Homepage der Architektenkammer Niedersachsen (AKNds) eingesehen werden.

Inhaltlich Verantworlticher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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